CITROËN ASSISTANCE - AUCH EIN LEBEN LANG

Im Falle einer Panne oder eines Unfalls erhalten Sie dank des Notruf- und Pannendienstes Citroën Assistance rund um die Uhr schnelle Hilfe.

Dieser Service ist während der Garantielaufzeit oder der Laufzeit eines Servicevertrages kostenlos und behebt das Problem vor Ort oder schleppt Ihr Auto ab. Alle Citroën Fahrzeuge profitieren von der Assistance über die gesamte Lebensdauer, wenn Sie jedes Jahr einen Service an Ihrem Citroën in einer Citroën Vertragswerkstatt durchführen lassen. Ihr Citroën Partner informiert Sie gerne über die Details.

SICHERHEIT AN ERSTER STELLE

Citroën Assistance ist rund um die Uhr für Sie erreichbar, innerhalb Österrecihs gebührenfrei:

AUS ÖSTERREICH: 0800 220 234

AUS DEM AUSLAND: +43 127 26979

Sie können Citroën Assistance auch über die Rubrik "Kontakt und Assistance" in der My Citroën App erreichen.

EIN NOTRUF DIREKT AUS DEM AUTO HERAUS

Wenn Ihr Fahrzeug mit der Citroën Connect Box ausgestattet ist (je nach Version serienmäßig oder optional), können Sie Citroën Assistance kontaktieren, indem Sie einfach die schwarze Taste über Ihrem Rückspiegel drücken. Im Falle einer Kollision, bei der die Airbags ausgelöst werden, wird automatisch ein Anruf an Citroën Assistance getätigt, die bei Bedarf sofort Hilfe schicken kann. Den Notruf können Sie auch eigenständig über die rote SOS Taste auslösen.

EUROPAWEIT GESCHÜTZT

Im Falle einer mechanischen Panne, eines Unfalls, eines verlorenen Schlüssels, eines im Auto eingeschlossenen Schlüssels oder eines Fehlers beim Tanken kann Ihnen Citroën Assistance europaweit in 40 Ländern und in 15 weiteren Ländern oder Gebieten in schwierigen Zeiten helfen. Der Service wird sein Bestes tun, um das Problem vor Ort zu beheben oder Ihr Fahrzeug zur nächsten Vertragswerkstatt abzuschleppen. Diese Garantien gelten für alle, für Fahrer und Beifahrer, unabhängig davon, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht gekauft wurde. Wenn Ihre Panne Sie länger als 24 Stunden blockiert, wird eine Lösung gefunden, damit Sie weiterfahren können.

(1) Ereignis, das unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das berechtigte Fahrzeug eingewirkt hat und zu einem sofortigen Liegenbleiben des Fahrzeugs führt.

(2) Eine Panne liegt bei einem plötzlichen und unvorhersehbaren Versagen des berechtigten Fahrzeuges vor, welches z. B. infolge des Ausfalles mechanischer Teile oder der Elektrik zu einem sofortigen Liegenbleiben des berechtigten Fahrzeuges führt und auf einen Fall der technischen Garantie zurückzuführen ist bzw. wäre, falls sich das Fahrzeug außerhalb der Garantie für neue CITROËN Kraftfahrzeuge befindet. Eine Panne liegt nicht vor bei Ereignissen wie dem allgemeinen Rückruf von Produkten, den turnusmäßigen oder anderweitigen Serviceprüfungen und -inspektionen. Auch Unfälle, Diebstahl, Feuer, Glasbruch und Defekte an mitgeführten Anhängern werden nicht als Panne im obigen Sinne angesehen.